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Instandhaltung (Wartung und Reparatur)


In der Schweiz sind rund 200'000 Aufzüge in Betrieb.
Die Sicherheit dieser Aufzüge, ihre Lebensdauer und Werterhaltung hängt massgebend von einer regelmässigen Wartung ab. Wartung und Reparaturen sind durch fachkundige Personen auszuführen.

Gesetzliche Grundlagen und massgebende Normen

Gemäss Art. 58 Obligationenrecht haftet der Eigentümer für Schäden, die aus mangelhaftem Unterhalt des Bauwerkes entstehen. Als Bauwerk gilt auch ein Aufzug. Der Eigentümer eines Aufzuges ist also schon aus prävenitver Sicht gut beraten, seinen Aufzug fachgerecht warten zu lassen und allfällige Risiken für die Personensicherheit zu beheben.

Die Wartungsfirma ihrerseits ist verpflichtet, sich an entsprechende Normen und Richtlinien sowie an die Betriebsanleitungen der Lieferfirma zu halten. Bei Unfällen wird überprüft, ob die Wartung fachgerecht durchgeführt wurde.

Die wichtigsten Ziele der Wartung

  • Sicherheit für die Aufzugsbenutzer

  • Funktionstüchtigkeit und Werterhaltung der Anlage

 

Wartungsvertrag


Die verschiedenen Wartungsunternehmen bieten diverse Angebote an Wartungsverträgen an. Lassen Sie sich von ihrem Aufzugsunternehmen kompetent beraten, welches für Sie das geeignete Vertragsangebot ist, und welche Leistungen sie umfasst.

 

Sicherheitskontrollen durch neutrale Stellen


In der Schweiz wird die Sicherheit bestehender Aufzüge im betrieblichen Bereich durch die Vorschriften über die Arbeitssicherheit gemäss Unfallversicherungsgesetz geregelt.

Im nicht-betrieblichen Bereich fällt eine entsprechende Regelung in die Kompetenz der Kantone.

Eine für die Schweiz beispielshafte Lösung hat der Kanton Zürich und noch vertiefter die Stadt Zürich getroffen, wonach Anlagen periodisch von einer neutralen Stelle kontrolliert werden. Anlagen, die der Sicherheit nicht mehr genügen, sind nachzurüsten.