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Modernisierung


Im Vergleich zu anderen Industriegütern werden Aufzugsanlagen für eine lange Lebensdauer gebaut. Daher ist ein vor Jahren gebauter Aufzug bezüglich Fahrkomfort und Sicherheit nicht mehr auf dem neuesten Stand.

Mit einer Modernisierung kann ein bestehender Lift bezüglich Leistung, Sicherheit, Komfort und Energieverbrauch entscheidend verbessert werden. Eine Modernisierung sollte auch immer SNEL-konform ausfallen. Alle  VSA-Mitglieder können diesbezüglich sinnvolle und machbare Modernierungsmassnahmen kompetent und individuell anbieten.

Gleichzeitig mit der Aufzugsrichtlinie (95/16/EG) hat die EU-Kommission eine „Empfehlung über die Verbesserung der Sicherheit der vorhandenen Aufzüge„ (95/216/EG) erlassen. Während die Aufzugsrichtlinie wie die schweizerische Aufzugsverordnung nur für neue Aufzüge Gültigkeit hat, macht die EU-Empfehlung Vorgaben für bestehende Anlagen.

Die EU-Empfehlung umschreibt unter anderem folgende Leitsätze für die Verbesserung der Sicherheit der vorhandenen Aufzüge :

  • nachträglicher Einbau von Kabinentüren
  • Verbesserung der Anhaltegenauigkeit
  • Notbeleuchtung in der Kabine
  • Anschluss an ein 24h-Notrufsystem
 

    ESBA (Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzüge):