| Instandhaltung
(Wartung und Reparatur)
In der
Schweiz sind rund 140'000 Aufzüge in Betrieb.
Die Sicherheit dieser Aufzüge, ihre Lebensdauer und Werterhaltung
hängt massgebend von einer regelmässigen Wartung
ab. Wartung und Reparaturen sind durch fachkundige Personen
auszuführen.
Gesetzliche
Grundlagen und Normen
Gemäss
Art. 58 Obligationenrecht haftet der Eigentümer
für Schäden, die aus mangelhaftem Unterhalt des
Bauwerkes entstehen. Als Bauwerk gilt auch ein Aufzug. Der
Eigentümer eines Aufzuges ist also schon aus prävenitver
Sicht gut beraten, seinen Aufzug fachgerecht warten zu lassen
und allfällige Risiken für die Personensicherheit
zu beheben.
Die Wartungsfirma
ihrerseits ist verpflichtet, sich an entsprechende Normen
und Richtlinien sowie an die Betriebsanleitungen der Lieferfirma
zu halten. Bei Unfällen wird überprüft, ob
die Wartung fachgerecht durchgeführt wurde.
Die
wichtigsten Ziele der Wartung
- Sicherheit
für die Benützer
- Funktionstüchtigkeit
und Werterhaltung der Anlage
Wartungsvertrag
In der Praxis werden hauptsächlich die folgenden zwei
Vertragstypen unterschieden:
- Wartungsverträge
für Unterhaltsleistungen mit oder ohne Störungsbehebung
- Vollwartungsverträge,
die Störungsbehebung, Reparaturarbeiten und Ersatzteile
einschliessen
Lassen sie sich von ihrer Lieferfirma
kompetent beraten, welches für sie die geeignete Vertragskategorie
ist und welche Leistungen sie umfasst.
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