NEUE AUFZUEGE
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Neue Aufzüge


Gesetzliche Grundlagen


Als gesetzliche Grundlagen für das Inverkehrbringen von neuen Aufzügen gelten:

  • das Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten
    (STEG; SR 819.1);


  • die Verordnung über die Sicherheit von Aufzügen (Aufzugsverordnung; SR 819.13), für neue Aufzüge zur Personenbeförderung;

  • die Verordnung über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEV; SR 819.11) für Aufzüge ohne Personenbegleitung gemäss der Maschinenrichtlinie.

Die Aufzugsverordnung umschreibt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen, welche neue Aufzüge im Zeitpunkt von deren Inverkehrbringen erfüllen müssen, sowie die hierfür notwendige Konformitätsbewertungsverfahren. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen wird vermutet, wenn ein Aufzug nach harmonisierten Normen [SN EN 81-1 (SIA 370.001 für elektrisch betriebene Personen und Lastenaufzüge oder SN EN 81-2 (SIA 370.002) für hydraulisch betriebene Aufzüge] gebaut wird. Andernfalls hat der Hersteller nachzuweisen, dass der Aufzug die Anforderungen der Aufzugsverordnung erfüllt

Die Aufzugsverordnung trat am 1.8.1999 in Kraft. Während einer Übergangsfrist von 2 Jahren bis zum 31. Juli 2001, dürfen noch Aufzüge nach den Vorschriften des bisherigen Rechts in Verkehr gebracht werden.

Aufzüge, für die vor dem 31. Juli 2000 eine rechtsgültige, definitive Baubewilligung vorliegt, dürfen nach den Vorschriften des bisherigen Rechts im Rahmen dieser Baubewilligung bis zum 31. Juli 2002 in Verkehr gebracht werden.

Die wichtigsten Neuerungen in der Aufzugsverordnung für neue Aufzüge mit Personenbegleitung sind:

  • Kabinenabschlusstüren für alle neuen Aufzüge

  • Erhöhter Schutzraum im Schachtkopf

  • Kabinennotrufsystem

  • Absicherung unkontrollierter Aufwärtsbewegungen der Kabine („Fall nach oben„)

  • Abgabe einer Betriebsanleitung

  • Planungsarbeiten

    Im Rahmen der Schweizerischen Baudokumentation hat der VSA zwei Dokumentationen veröffentlicht.

    • Publikation Aufzüge, für die Planung und Disposition von neuen Aufzügen (Grundtypen nach ISO)

    • Schallschutz im Aufzugsbau, als Ergänzung zur SIA Norm 181 Schallschutz im Hochbau.

    Die Mitgliedsfirmen werden Sie bei der Planung von neuen Anlagen kompetent beraten.