NEUE AUFZUEGE
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Neue Aufzüge


Gesetzliche Grundlagen


Als gesetzliche Grundlagen für das Inverkehrbringen von neuen Aufzügen gelten:

  • das Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten
    (STEG);


  • die Verordnung über die Sicherheit von Aufzügen (Aufzugsverordnung);

  • die Verordnung über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEV).

Die Aufzugsverordnung umschreibt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen, welche neue Aufzüge im Zeitpunkt von deren Inverkehrbringen erfüllen müssen, sowie die hierfür notwendige Konformitätsbewertungsverfahren. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen wird vermutet, wenn ein Aufzug nach harmonisierten Normen [SN EN 81-1 (SIA 370.001 für elektrisch betriebene Personen und Lastenaufzüge oder SN EN 81-2 (SIA 370.002) für hydraulisch betriebene Aufzüge] gebaut wird. Andernfalls hat der Hersteller nachzuweisen, dass der Aufzug die Anforderungen der Aufzugsverordnung erfüllt

Die wichtigsten Neuerungen in der Aufzugsverordnung für neue Aufzüge mit Personenbegleitung sind:

  • Kabinenabschlusstüren für alle neuen Aufzüge

  • Erhöhter Schutzraum im Schachtkopf

  • Kabinennotrufsystem

  • Absicherung unkontrollierter Aufwärtsbewegungen der Kabine („Fall nach oben„)

  • Abgabe einer Betriebsanleitung

  • Planungsarbeiten

    Im Rahmen der Schweizerischen Baudokumentation hat der VSA zwei Dokumentationen veröffentlicht.

    • Publikation Aufzüge, für die Planung und Disposition von neuen Aufzügen (Grundtypen nach ISO)

    • Schallschutz im Aufzugsbau, als Ergänzung zur SIA Norm 181 Schallschutz im Hochbau.

    Die Mitgliedsfirmen werden Sie bei der Planung von neuen Anlagen kompetent beraten.