| Neue
Aufzüge
Gesetzliche
Grundlagen
Als gesetzliche
Grundlagen für das Inverkehrbringen von neuen Aufzügen
gelten:
- das
Bundesgesetz über die Sicherheit von
technischen
Einrichtungen und Geräten
(STEG);
- die
Verordnung über die Sicherheit von Aufzügen (Aufzugsverordnung);
- die
Verordnung über die Sicherheit von technischen Einrichtungen
und Geräten (STEV).
Die Aufzugsverordnung
umschreibt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen,
welche neue Aufzüge im Zeitpunkt von deren Inverkehrbringen
erfüllen müssen, sowie die hierfür notwendige
Konformitätsbewertungsverfahren. Die Erfüllung dieser
Voraussetzungen wird vermutet, wenn ein Aufzug nach harmonisierten
Normen [SN EN 81-1 (SIA 370.001 für elektrisch betriebene
Personen und Lastenaufzüge oder SN EN 81-2 (SIA 370.002)
für hydraulisch betriebene Aufzüge] gebaut wird.
Andernfalls hat der Hersteller nachzuweisen, dass der Aufzug
die Anforderungen der Aufzugsverordnung erfüllt
Die wichtigsten
Neuerungen in der Aufzugsverordnung für neue
Aufzüge mit Personenbegleitung sind:
Kabinenabschlusstüren
für alle neuen Aufzüge
Erhöhter
Schutzraum im Schachtkopf
Kabinennotrufsystem
Absicherung
unkontrollierter Aufwärtsbewegungen der Kabine („Fall
nach oben„)
Abgabe
einer Betriebsanleitung |