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Sicherheitsaspekte
Aufzugsanlagen
gelten als das sicherste Verkehrsmittel. Die Anzahl Unfälle
ist dank den zahlreichen Sicherheitsanforderungen klein. Weil
von den rund 200'000 in der Schweiz in Betrieb stehenden Aufzügen
über 50% älter sind als 25 Jahre, ist deren Sicherheits-
niveau nicht auf dem gleichen Stand wie bei neueren Aufzügen
(z.B. noch keine Kabinenabschlusstüren). Um die Sicherheit
der bestehenden Aufzüge zu verbessern, muss der Instandhaltung
und Modernisierung grosse Beachtung geschenkt werden.
Die gesetzlichen
Rahmenbedingungen, Richtlinien und Empfehlungen für die
Erreichung des hohen Sicherheitsstandards sind:
Für
neue Aufzüge:
- das
Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen
und Geräten
(STEG; SR 819.1);
- die
Verordnung über die Sicherheit von Aufzügen (Aufzugsverordnung;
SR 819.13), für neue Aufzüge zur Personenbeförderung;
- die
Verordnung über die Sicherheit von technischen Einrichtungen
und Geräten (STEV; SR 819.11) für Aufzüge
ohne Personenbegleitung gemäss der Maschinenrichtlinie
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