SICHERHEITSASPEKTE
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Sicherheitsaspekte


Aufzugsanlagen gelten als das sicherste Verkehrsmittel. Die Anzahl Unfälle ist dank den zahlreichen Sicherheitsanforderungen klein. Weil von den rund 200'000 in der Schweiz in Betrieb stehenden Aufzügen über 50% älter sind als 25 Jahre, ist deren Sicherheits-
niveau nicht auf dem gleichen Stand wie bei neueren Aufzügen (z.B. noch keine Kabinenabschlusstüren). Um die Sicherheit der bestehenden Aufzüge zu verbessern, muss der Instandhaltung und Modernisierung grosse Beachtung geschenkt werden.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, Richtlinien und Empfehlungen für die Erreichung des hohen Sicherheitsstandards sind:

Für neue Aufzüge:

  • das Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten
    (STEG; SR 819.1);

  • die Verordnung über die Sicherheit von Aufzügen (Aufzugsverordnung; SR 819.13), für neue Aufzüge zur Personenbeförderung;

  • die Verordnung über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEV; SR 819.11) für Aufzüge ohne Personenbegleitung gemäss der Maschinenrichtlinie

SNEL (Safety Norm für Existing Lifts):
Für die Wartung:
  • Art. 58 Obligationenrecht Haftung des Werkeigentümers
  • Normen und Standards zum Unterhalt (z.B. SIA-Norm 370/10)
  • Weisungen der Herstellerfirma
  • Kantonale Vorschriften
Für bestehende Aufzüge:
  • Leitsätze der EU-Empfehlungen über die Verbesserung der Sicherheit der vorhandenen Aufzüge (95/216/EG)
  • Normen und Standards (z.B. SIA-Norm 370/101; teils sind bei der CEN Normen in Ausarbeitung)
  • Periodische Kontrollen durch die kantonalen Behörden
Für Montage- und Unterhalts-Personal
  • Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) der EKAS (Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) in der Richtlinie Nr. 6508
  • Sicherheitshinweise der Herstellerfirmen in Betriebsanleitungen
  • Sicherheitsvorgaben in Normen