Die Sicherheit, die Lebensdauer sowie die Werterhaltung von Aufzugsanlagen hängen von regelmässiger Wartung ab.

Die wichtigsten Ziele der Wartung sind:

  • Sicherheit für die Aufzugsbenutzer inkl. Notevakuation
  • Erhalt der Funktionstüchtigkeit
  • Werterhaltung der Anlage und damit auch der Liegenschaft

Für die Wartung gilt:

Der Eigentümer ist für die Betriebssicherheit seiner Anlage verantwortlich (Art. 58 OR, Werkeigentümerhaftung)

Gemäss Aufzugsrichtlinie, Anhang I, Ziffer 6.2, ist das Aufzugsunternehmen verpflichtet, dem Kunden eine Betriebsanleitung abzugeben, welche die Wartung, Inspektion und Reparatur der Anlage sowie eine mögliche Notevakuation von Personen aus der Aufzugskabine beschreibt.

Bezüglich Wartungsintervallen haben wir ein Merkblatt erstellt.

Die VSA-Mitglieder beraten Sie gerne, welches für Sie das geeignete Vertragsangebot ist und welche Leistungen offeriert werden.