Fahrtreppen und Fahrsteige müssen die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Maschinenverordnung (MaschV SR 819.14) erfüllen.

Der Stand der Technik in Bezug auf das Design und die Konstruktion von Fahrtreppen und Fahrsteigen in den Europäischen Normen (EN 115-1+A1:2010) festgelegt.

Die VSA-Mitglieder unterstützen Sie in der Planung und Realisation Ihrer Anlage.